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Die
Ethischen Richtlinien der SGP
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SGP
Ethikkomission
Einen besonderen Stellenwert hat die Ethikkommission
der SGP. Sie wurde durch Beschluss der Generalversammlung 2006 gegründet.
Die ständige Ethikkommission der SGP ist ein selbstinauguriertes
Gremium zur Schaffung normativer Grundlagen mit dem Ziel, psychologische
Forschung auf ethische Gesichtspunkte zu überprüfen.
1. Empfehlungen zur Errichtung von Ethikkommissionen (EKs) an Schweizer Universitäten
Die Ethikkommission der SGP/SPP empfiehlt, an allen Schweizer Universitätsstandorten eine Ethikkommission zu gründen, in denen Psychologinnen und Psychologen ihre Forschungsprojekte begutachten lassen können. Diese Neugründungen – über die vorhandenen EKs an den Universitäten Genève und Bern hinaus – sollten unter Beachtung der jeweiligen Grösse der Psychologischen Abteilungen/Institute/Fakultäten und ggf. unter Einbindung relevanter Nachbarwissenschaften gegründet werden. Der Abschluss dieser Gründungen bis Ende 2009 ist wünschenswert.
2. Schaffung von Arbeitsmitteln für die EKs
Als „Tool Kit“ für Neugründungen regionaler universitärer EKs sind die Internet-Auftritte der EK an der Universität Genève :
www.unige.ch/fapse/faculte/organisation/commission-ethique.html
bzw. Universität Bern nutzbar :
www.philhum.unibe.ch/content/forschung/ethik_kommission
Merkblätter der SGP für die Errichtung einer lokalen Ethikkommission:
- die „Checkliste für die ethische Beurteilung von Psychologischen Forschungsvorhaben“,
- der „Mindestinhalt einer Einverständniserklärung“
3. Funktionsbeschreibung
der Nationalen Ethikkommission
der SGP
Auf der Generalversammlung der SGP 2010 wurde eine neue Funktionsbeschreibung
verabschiedet:
Die Ethik-Kommission der Schweizerischen Gesellschaft für Psychologie
(SGP) ist ein unabhängiges Organ dieser Gesellschaft, das beratende
und strategische Aufgaben hat:
als Ansprechpartner für den Schweizerischen Nationalfonds (forschungsorientiert),
als Konsultativgremium für Ethikkommissionen anderer
Fächer, nationale Wissenschaftsakademien sowie nationaler und kantonaler
politischer Behörden wahr (politikorientiert),
als Expertengremium zur Beratung im Falle von Rekursen
zu Entscheiden lokaler psychologischer oder kantonaler Ethikkommissionen
(second opinion council).
Strategische Aufgaben übernimmt sie im Auftrag der SGP für die
Weiterentwicklung der psychologischen Forschung in der Schweiz als zentraler
human- und sozialwissenschaftlicher Disziplin.
Darüber hinaus ist sie tätig für spezifisch
definierte Aufgaben, z.B. multizentrische Forschungsgesuche psychologischer
Forschung in der Schweiz zu begutachten; Entwicklung von Kriterien für
den Einbezug von Psychologinnen und Psychologen in die kantonalen Ethikkommissionen.
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