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Welche Arten der Mitgliedschaft kennt die SGP?
Ordentliche Mitglieder der SGP sind Psychologinnen und Psychologen mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium im Hauptfach Psychologie. Zudem sind Sie Mitglied der FSP.
Ausserordentliche Mitglieder der SGP sind Personen, welche die Bedingungen für eine ordentliche Mitgliedschaft nicht erfüllen, die aber in einer engen Beziehung zur wissenschaftlichen Psychologie stehen.
Assoziierte Mitglieder der SGP sind Personen mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium im Hauptfach Psychologie, die nicht Mitglied der FSP sind.
Studentische Mitglieder sind Personen, die sich an einer schweizerischen Universität für das Hauptfach Psychologie eingeschrieben haben.
Als SGP-Mitglied kommen Sie in den Genuss von zahlreichen Vorteilen
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Vertretung der berufspolitischen Interessen durch den Vorstand |
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insbesondere der Anliegen der NachwuchswissenschaftlerInnen |
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reduzierte Anmeldegebühren für nationale und internationale Kongresse |
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4 Ausgaben des Swiss Journal of Psychology pro Jahr |
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Studierende zahlen einen reduzierten Mitgliederbeitrag |
So werden Sie Mitglied der SGP!
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Drucken Sie das Anmeldeformulars der SGP aus und füllen Sie es vollständig aus, inkl. der Angabe des angestrebten Mitgliederstatus (ordentliches, ausserordentliches, assoziiertes oder studentisches Mitglied) pdf-Anmeldeformular |
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| 2. |
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Geben Sie 2 Referenzpersonen an, welche ordentliche Mitglieder der SGP sind (am besten Professoren oder Mittelbauvertreter an ihrer Universität ansprechen) |
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| 3. |
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Bitte legen Sie diesem Formular zwei Kopien Ihrer Ausbildungsabschlüsse bei (Master, Lizentiat, Diplom).
Bei der Anmeldung als ordentliches Mitglied ist zusätzlich das Anmeldeformular für die FSP auszufüllen, falls Sie nicht durch eine andere Verbandszugehörigkeit bereits FSP-Mitglied sind.
pdf-Anmeldeformular FSP (gültig ab 2012) |
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| 4. |
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Schicken Sie die vollständigen Unterlagen (siehe Punkt 3) an die offizielle SGP-Adresse |
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Alternativ zum Postweg können Sie die Anmeldung zum SGP-Mitglied auch online vornehmen.
Halten Sie dazu sämtliche benötigten Unterlagen in elektronischer Form bereit (siehe Punkt 3) und gehen Sie nun auf unser Online-Formular.
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Informationen zum Mitgliederbeitrag
Was kostet die Mitgliedschaft in der SGP? (Stand 2011)
Die Mitgliedschaft in der SGP (ordentlich, ausserordentlich oder assoziiert) kostet Sie jährlich CHF 240.-
Studentische Mitglieder bezahlen jährlich CHF 100.-
Personen in schwieriger finanzieller Lage können eine Reduktion des Mitgliederbeitrags mit einem schriftlichen und begründeten Gesuch im Sekretariat beantragen.
Wer hat Anspruch auf einen reduzierten Mitgliederbeitrag?
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Studentische Mitglieder (CHF 100.- / Jahr) |
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Ordentliche Mitglieder bis 2 Jahre nach Abschluss des Lizentiats bzw. Masterstudiums (CHF 100.- / Jahr) |
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Mitglieder, welche im Ausland leben (CHF 100.- / Jahr) |
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Doktorierende, welche beim SNF angestellt sind, sowie generell Assistierende mit einem Jahressalär von Fr. 40'200 oder weniger (CHF 150.-/Jahr, anstelle von CHF 240.-) |
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Personen in schwieriger finanzieller Lage können eine Reduktion des Mitgliederbeitrags mit einem schriftlichen und begründeten Gesuch im Sekretariat beantragen |
Entscheid über Aufnahmegesuche
Wer entscheidet über die Aufnahme als SGP-Mitglied?
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Der Vorstand beschliesst über die Aufnahmegesuche |
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Die Aufnahme erfolgt definitiv, sofern von den ordentlichen Mitgliedern innerhalb von 4 Wochen
keine Einsprüche erfolgen |
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In solchen seltenen Fällen entscheidet die Generalversammlung über die definitive Aufnahme
Aktuelle Aufnahmegesuche |
Das Kommitee empfiehlt die Aufnahme der folgenden Kandidatinnen und Kandidaten:
| Kandidat/in |
Ort |
Datum |
| Christine Gockel |
Fribourg |
(09.09.2011) |
| Christoph Steinebach |
Zürich |
(15.09.2011) |
| Mireille Walther |
Marly |
(15.09.2011) |
| Christian Maggior |
Lausanne |
(15.09.2011) |
| Jana Bryjovà |
Bern |
(15.09.2011) |
| Melody Läser |
Lausanne |
(15.09.2011) |
| Miriam Gade |
Zürich |
(12.09.2011) |
Ohne Einsprache eines ordentlichen Mitglieds innert vier Wochen gelten diese Personen als aufgenommen.
Bei einer Einsprache entscheidet die Generalversammlung.
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